Zollbürgschaft

Hier werden Zahlungen bzw. Gebühren, wie Zollgebühren und Steuern auf das Importieren von Waren von der Bürgschaft abgesichert. Das Inkrafttreten der Bürgschaft verlangt Beispielsweise die Verschiebung zur Zahlung der Gebühren, welche bei einer Zollabfertigung anfallen.

Bei Händlern, die größere Mengen an Waren importieren, werden größere Sicherheiten inbetracht gezogen. Durch Sicherheit einer Zollbürgschaft erlangt der Importeur einen größeren Zeitraum bis zur Zahlung der Verbindlichkeiten.

Erklärung

Eine Zollbürgschaft stellt die Sicherheit, dass bei einem Aufschub zur Zahlung der Zollgebühren die Verbindlichkeiten beim Eintreten von Komplikationen trotzdem gesichert sind und entrichtet werden. Wenn also der Importeur in Schwierigkeiten, wie zum Beispiel in eine Insolvenz gerät, stellt die Bürgschaft die Sicherheit, dass die Verbindlichkeiten für den Import der Waren trotzdem noch entrichtet werden.

Vorteile

Für den Importeur ansich wird der wichtige Vorteil geschaffen, dass er im Vorfeld die Ausgaben für die Zollgebühren nicht tätigen muss, und mit den importierten Waren bis zur Zahlung der Gebühren bereits einen Umsatz generieren kann und die Zahlung aus dem generierten Umsatz bestritten werden kann.

Vorteile im Überblick:

  • Sicherheit für den Importeur
  • Sicherheit für den Zoll
  • Ware kann bereits veräußert werden
  • Zahlungen gewährleistet